Positiver Außenseiter: Lebensgeschichte von Walter Klingenbeck 4/4
zum Teil 1 der Lebensgeschichte von Walter Klingenbeck
zum Teil 2 der Lebensgeschichte von Walter Klingenbeck
zum Teil 1 der Lebensgeschichte von Walter Klingenbeck
Klingenbeck, von Recklinghausen und Haberl, wurden wegen landesverräterischer Feindbegünstigung, Vorbereitung zum Hochverrat und Schwarzsendens als einzige zum Tode verurteilt. Die anderen Komplizen erhielten Gefängnisstrafen. In der Begründung für die Todesurteile hieß es, die Aktivitäten der Angeklagten hätten dazu beigetragen, „die innere Front zu lähmen“. „Wer in der Notzeit des Krieges in dieser verbrecherischen Weise seinem Volk in den Rücken fällt, ist ein Verräter und hat keinen Platz mehr in der deutschen Volksgemeinschaft.“
Elf Monate verbrachten die drei Todeskandidaten im Gefängnis München-Stadelheim. Am 2. August 1943 waren Daniel von Recklinghausen und Hans Haberl zu acht Jahren Zuchthaus begnadigt worden.
Walter Klingenbeck wurde hingegen drei Tage später, am 5. August 1943 um 17 Uhr hingerichtet. Er ging sehr gefaßt in den Tod, mit dem er wohl schon nach seiner Festnahme gerechnet hatte. Davon zeugen auch die Abschiedsbriefe an seine Freunde. An Hans Haberl schrieb er: „Lieber Johnny! Vorhin habe ich von deiner Begnadigung erfahren. Gratuliere. Mein Gesuch ist allerdings abgelehnt. Ergo geht’s dahin. Nimm’s net tragisch. Du bist ja durch. Das ist schon viel wert. Ich habe soeben die Sakramente empfangen und bin jetzt ganz gefaßt. Wenn du etwas für mich tun willst, bete ein paar Vaterunser. Lebe wohl. Walter.“ In einem weiteren, ähnlich gehaltenen Brief an seinen Freund Max Müller schrieb er: „Ich weiß, wofür ich mein Leben lasse.“
Klingenbecks Gefährten blieben bis zum Kriegsende in Haft. Hans Haberl ließ die Radioleidenschaft auch dort nicht los. Es gelang ihm mit eingeschmuggelten Materialien 1944 einen Kleinstempfänger vor der Größe einer Streichholzschachtel zu bauen. Auf diese Weise durchbrach er für sich und seine Mitgefangenen die Isolation von der Außenwelt.
Die Verhandlung gegen Klingenbeck und seine Mitangeklagten der Vizepräsident des Volksgerichtshofs, Karl Engert, geleitet. Er war ein fanatischer Nationalsozialist der ersten Stunde. 1933 begann sein Aufstieg mit der Berufung als Ministerialrat ins bayerische Justizministerium. Zum Volksgerichtshof kam er 1936. 1938 wurde er dessen Vizepräsident. 1942 stieg er zum Ministerialdirektor im Reichsjustizministerium auf. Nach seiner Auffassung mussten Ankläger und Richter am Volksgerichtshof „in erster Linie Politiker und dann erst Richter“ sein. So hatte der Vater von zwei Töchtern gemäß seiner Devise: „Heil dem Führer“, keine Hemmungen, auch Jugendliche in den Tod zu schicken.
(aus „Gedenktag für die Opfer des Nationalsozialismus 1998“, Bezirksausschuss Maxvorstadt: Jürgen Zarusky „… nur eine Wachstumskrankheit?“, Jugendwiderstand in Hamburg und München. Dachauer Blätter 1991, S. 210-229.)



